Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen!?
Eigenheimbesitzer aufgepasst! Zukünftige Handwerkerrechnungen für Renovierungsarbeiten oder Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sollten Sie gut aufbewahren. Hausbesitzer haben seit 2009 die Möglichkeit 20% von höchstens 6.000,- EURO für diese Arbeiten abzusetzen. Die Rechnungen müssen zusammen mit der Einkommensteuererklärung angegeben und eingereicht werden. Allerdings sollte Lohn & Material getrennt aufgelistet sein.
Abzugsfähige sind unter anderen:
• Malerarbeiten
• Fußbodenlegerarbeiten
• Fliesenlegerarbeiten
• Arbeiten am Dach
• Putzerarbeiten & Fassadengestaltung
• Reparaturarbeiten oder Modernisierungsarbeiten an Heiz- und Elektroanlagen
• Wartungsarbeiten an der Heizanlage
• Schornsteinfegergebühren
• Pflasterarbeiten, Grundstückspflege
• Uvm.
Abgesetzt werden können also so gut wie alle Handwerkerleistungen rund um Haus & Garten!
Einschränkungen gibt es u.a. bei Neubauten und Arbeiten die durch KfW- oder andere öffentliche Programme gefördert wurden. Ihr Steuerberater hilft Ihnen diesbzgl. Gerne weiter.





















































